Die Haftung des Übernehmers für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers ist ausgeschlossen worden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Das BVG verlange die Gewährleistung der Fortführung mittelständischer Betriebe unabhängig vom Verwandtschaftsgrad des Übernehmers.
( Quelle: Welt 1996)
Senat des BFH (39) entschieden, daß die Verpflichtung, den Vermögensübergeber in alten und kranken Tagen zu pflegen, kein Entgelt des Übernehmers darstellt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)