Überschussanteile

  1. Sie betreffe künftige Überschussanteile, nicht die garantierten Leistungen sowie die bisher gutgeschriebenen Überschussanteile. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 03.06.2002)
  2. Sie betreffe künftige Überschussanteile, nicht die garantierten Leistungen sowie die bisher gutgeschriebenen Überschussanteile. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 03.06.2002)