AGB-Gesetzes

  1. Es ist heute im Kern nicht mehr umstritten, daß zwischen dem UWG, dem Kartellgesetz und dem AGB-Gesetz ein gewisser Wertungstransfer stattfindet und daß die "Aufrechterhaltung von Wettbewerbsprozessen" auch ein Schutzgut des AGB-Gesetzes ist (82). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dies ist jedoch eine unangemessene Benachteiligung der Hauserwerber (nach Paragraph 9 des AGB-Gesetzes) und damit unzulässig. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Noch weitergehend hat der BGH vor der Geltung des AGB-Gesetzes uneingeschränkte Freizeichnungsklauseln von Energiewirtschaftsunternehmen dahin ausgelegt, daß die Haftung nur so weit wie gesetzlich zulässig eingeschränkt werde (NJW 1959, 1423). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)