AbfRestÜberwV

  1. Hierfür genügt aber zumindest bei einem Abfallerzeuger i.S. von § 1 I Nr. 1 AbfRestÜberwV nicht, daß dieser den Abfall einem Abfallbeförderer oder Abfallentsorger überläßt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)