Abfallbeseitigungsanlagen

  1. Die Sicherheit von Industrieanlagen oder kommunalen Abfallbeseitigungsanlagen soll nur noch sporadisch überprüft werden, der Arbeitsschutz bleibt selbst in Betrieben, die Jugendliche beschäftigen, zunehmend ohne Kontrolle. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.12.2003)