Abfallentsorgungsanlagen

  1. Ähnlich formulierte Pflichten finden sich in den Landesabfallgesetzen Bayerns, Bremens und Mecklenburg- Vorpommerns, die sich allerdings nur auf stillgelegte Abfallentsorgungsanlagen, d.h. also Altablagerungen beziehen (20). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)