Abfeuerungs-Stelle

  1. Während die umliegenden Wohnungen von Einsatzkräften gesichert wurden, bestimmte ein Gutachter des Landeskriminalamts den Schusskanal, um die als Abfeuerungs-Stelle in Frage kommenden Wohnungen gegenüber des Heims einzugrenzen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.05.2002)