Abnahmepflicht

  1. Nun wird die Abnahmepflicht auf fünf Prozent des Gesamtstromverbrauchs pro Energiekonzern (RWE, PreussenElektra) beschränkt. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Die dort geregelte Abnahmepflicht sei für die Unternehmen zumutbar und daher auch verfassungsgemäß. ( Quelle: Die Welt Online vom 12.06.2003)