Abnahmepflicht
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Nun wird die Abnahmepflicht auf fünf Prozent des Gesamtstromverbrauchs pro Energiekonzern (RWE, PreussenElektra) beschränkt.
( Quelle: TAZ 1997)
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Die dort geregelte Abnahmepflicht sei für die Unternehmen zumutbar und daher auch verfassungsgemäß.
( Quelle: Die Welt Online vom 12.06.2003)
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