Abschleppunternehmer

  1. Paul W., Inhaber einer so genannten ADACPlus-Mitgliedschaft, hatte bei Gericht berichtet, dass sein Fahrzeug von einem örtlichen Abschleppunternehmer nach Roe Volciano geschleppt worden sei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.11.2001)
  2. Das Oberlandesgericht Düsseldorf: Die übliche Praxis, wonach der Abschleppunternehmer das Auto erst herausgibt, wenn der Halter bezahlt hat, ist rechtswidrig. ( Quelle: BILD 1999)
  3. AUSSAGE KORRIGIERT: Im Streit um die Auftragsvergabe an Bergungsfirmen durch die Polizei hat ein Abschleppunternehmer aus Nassenheide seine Aussage korrigiert, die Polizei in Oranienburg bevorzuge ein 70 Kilometer entferntes Unternehmen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Nach Angaben Schnittchers wird gegen zwei Abschleppunternehmer im Bereich Potsdam und Oranienburg ermittelt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)