Absolutbetrag

  1. Das Limit ist konkret zu vereinbaren als Absolutbetrag, als Maximalanzahl eines Instrumentes, bei Options- oder bei Futures-Geschäften sind zweckmäßig Risikoparameter wie beispielsweise Delta-Äquivalenz oder Gamma-Werte als Grenze zu vereinbaren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)