Abtretungsbefugnis

  1. Dies verkennt auch das BerGer. nicht, verneint aber im vorliegenden Fall eine Abtretungsbefugnis mit Rücksicht darauf, daß die Abwicklung nach § 51 LwAnpG bis zum 20. 7. 1991 habe erfolgen müssen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)