Wo würden sie die Altergrenze etwa für eine Brustvergrößerung setzen?
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.02.2005)
Auch die 58er-Regelung gilt länger: Wer die Altergrenze überschritten hat, kann auch dann Arbeitslosengeld beziehen, wenn er sich nicht mehr um Vermittlung bemüht.
( Quelle: Sat1 vom 22.12.2005)