Altersentlastungsbetrag

  1. Ehepaare, die beide am 1. Januar 2005 mindestens 64 Jahre alt waren, sollten sich einen zweiten Altersentlastungsbetrag sichern. ( Quelle: Die Welt vom 14.11.2005)
  2. Wer fünf Jahre später 65 wird, muss sich lebenslang mit maximal 1520 Euro Altersentlastungsbetrag im Jahr begnügen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.09.2004)
  3. Schlechter schneiden in jedem Fall die Rentner ab, wenn die Modellpläne verwirklicht werden: Sie müssten dann 70 Prozent ihrer Renten versteuern (7,5 Milliarden), außerdem soll ihnen der Altersentlastungsbetrag gestrichen werden (1,1 Milliarden). ( Quelle: Die Zeit (21/2001))