Altersrentner

  1. Für Schwerbehinderte und Berufs- sowie Erwerbsunfähige galt eine Altersgrenze von 62 Jahren, die später auf 60 Jahre abgesenkt wurde. 1989 machte von der flexiblen Altersrente fast jeder zweite männliche Altersrentner Gebrauch. ( Quelle: DIE WELT 2001)