Altreifenlager

  1. Der vierte Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) entschied, daß es sich bei Altreifen um Abfall und nicht um ein Wirtschaftsgut handelt: Altreifenlager seien eine ortsfeste Abfallentsorgungsanlage im Sinne des Abfallgesetzes. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)