Anerkennungshindernis

  1. Ein offensichtliches, das heißt schon ohne intensives Nachforschen erkennbares Anerkennungshindernis hat das OLG Hamm für eine Scheidung iranischer Eheleute gesehen, wenn nur die Ehefrau in der Bundesrepublik lebte (37). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)