Anhandgabe

  1. Die Akten werden jetzt von der Behörde auf Vollständigkeit geprüft und mit den Bedingungen der Anhandgabe verglichen. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Möglicherweise wird der Ablauf der Anhandgabe verschoben, die Eigentümerin hat Entgegenkommen signalisiert. ( Quelle: DIE WELT 2001)