Anlagevermittlern

  1. Gleichzeitig sah es das Gericht als erwiesen an, daß Armbrust bei den Transaktionen mit betrügerischen Anlagevermittlern einen nicht mehr genau bezifferbaren "Gewinnanteil von mehreren 100000 Mark" selbst eingestrichen hat. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)