Da der Kongreß der NEA den "Anstandstest" aber nur "empfohlen" habe, hat die Regelung Bestand.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
In der Sache "Das National Endowment for the Arts gegen Finley" hatten die klagenden Künstler geltend gemacht, daß der "Anstandstest" ganz allgemein vage sei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)