Die Arbeitsverwaltung hatte die Kürzungsbescheide mit dem Arbeitsförderungsgesetz begründet, nach dem Grundlage der Berechnung für alle Leistungen das 'um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderte Arbeitsentgelt' ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Arbeitnehmer, die neben ihrem Arbeitsentgelt eine Rente beziehen, sollten prüfen, ob sie 1996 womöglich zuviel Beiträge an Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt haben.
( Quelle: TAZ 1997)