Arbeitsunfallversicherung

  1. Paragraf 4, betriebliche Sozialleistungen: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden die bislang gewährten betrieblichen Sozialleistungen (Betriebsrente, Arbeitsunfallversicherung, Betriebskrankenkasse) künftig vom örtlichen Sozialamt getragen. ( Quelle: Neues Deutschland vom 27.12.2003)