Aufbewahrungsfrist

  1. OB Poeschel begründet die Reißwolf-Aktion von 1995 mit dem "Ablauf der Aufbewahrungsfrist, die laut Aktenordnung 20 Jahre beträgt". ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Die Versteigerung beginnt um 15 Uhr, unter den Hammer kommen nur Gegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.04.2004)