Als Aufnahmebedingung gilt neben der fachlichen Qualifikation auch das persönliche Vertrauen, das jemand genießt.
( Quelle: Handelsblatt vom 05.12.2005)
Denn Aufnahmebedingung bei den Ober-Eschbachern ist nur, "daß jemand zwei Töne halten kann".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)