Aufnahmebedingung

  1. Als Aufnahmebedingung gilt neben der fachlichen Qualifikation auch das persönliche Vertrauen, das jemand genießt. ( Quelle: Handelsblatt vom 05.12.2005)
  2. Denn Aufnahmebedingung bei den Ober-Eschbachern ist nur, "daß jemand zwei Töne halten kann". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)