Das folgt daraus, daß sich die Organpflichten eines Aufsichtsratsmitglieds aus dem Gesetz ergeben und die Aufsichtsratsvergütung durch § 113 AktG abschließend geregelt ist.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Bis dato richtete sich die Höhe der Aufsichtsratsvergütung nach der Schering-Dividende.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.04.2004)