Aufsichtsrechtes

  1. Das ist der Sinn von Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes: "Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt." ( Quelle: Die Zeit (27/2001))