Auftragsgebers

  1. So geht er sehr ausführlich auf die Preisänderungen wegen Änderungen des Bauentwurfs oder anderer Anordnungen des Auftragsgebers (§ 2 Nr. 5 VOB/B) sowie wegen zusätzlicher Leistungen (3 2 Nr. 6 VOB/B) ein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)