Auftragsscheins

  1. Generell empfiehlt der ADAC, Aufträge - etwa nach den vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) empfohlenen Kfz-Reparaturbedingungen - nur schriftlich und mit einer Durchschrift des Auftragsscheins zu erteilen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)