In dem vorliegenden Fall hatte ein Sohn seinen Vater auf Ausbildungsunterhalt verklagt.( Quelle: Berliner Zeitung 2000 )
Der Kl. hat für den Zeitraum ab Juli 1992 gegen den Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt.( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift )