Ausgleichsabgabengelung

  1. Mit der Nichtigkeit des § 8 Drittes VerstomungsG (B) mit seiner Ausgleichsabgabengelung (sog. Kohlepfennig) ist die finazielle Grundlage für diese Subvention der Steinkohle entfallen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)