Der B-Schein entspricht in der DDR dem der Übungsleiterstufe vier.
( Quelle: TAZ 1990)
Zudem werden die 14 geleisteten Doppelstunden theoretischer Unterricht nicht angerechnet, wenn im Alter von 18 Jahren der Klasse B-Schein erworben wird.
( Quelle: n-tv.de vom 02.02.2005)