BND-Vermerks

  1. Unter Punkt 2.6 des BND-Vermerks heißt es, die zuständige Staatsanwaltschaft München habe dem BND-Agenten mit Decknamen 'Rafa', der das Geschäft eingefädelt hatte, bereits 'volle Vertraulichkeit' zugesichert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)