Barkaution

  1. Wenn die Kaution als Geldsumme an den Vermieter gezahlt werden muß (sogenannte Barkaution), ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, die Kaution bei einer öffentlichen Sparkasse oder Bank von seinem Vermögen getrennt anzulegen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. MIETKAUTION: Hat ein Vermieter statt einer Barkaution eine Bankbürgschaft akzeptiert, so muß er nach dem Auszug des Mieters spätestens innerhalb von sechs Monaten etwaige Forderungen geltend machen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)