Zuvor scheiterten die Verteidiger des angeklagten Hauseigentümers Heinz N. und des mitangeklagten Udo S. mit insgesamt fünf Befangenheitsanträgen gegen den Vorsitzenden Richter und die Beisitzer.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
In Koblenzer Justizkreisen waren diesen Befangenheitsanträgen reelle Erfolgschancen eingeräumt worden.
( Quelle: ZDF Heute vom 10.04.2002)