Begründetheit

  1. Ein Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung hat sich auf den Standpunkt gestellt, der Anspruch sei verfallen, sein Vorgesetzter hat die Begründetheit des Anspruchs bejaht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Der Gläubiger soll während der Verfallfrist die Begründetheit und die Erfolgsaussichten seines in Betracht kommenden Anspruchs prüfen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Auch bei Dauerzuständen empfiehlt es sich, eine genauere Beschreibung mit konkreten Einzelheiten anzufügen, so daß ausreichend Tatsachen zum Zwecke der Beurteilung der Begründetheit der Künd. zur Verfügung stehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)