So seien etwa berufstätige Eltern, die ihr behindertes Kind tagsüber in der Werkstatt oder in der Schule unterbringen, auf den Behindertenfahrdienst angewiesen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.02.2004)
Die gemeinnützige Beschäftigung erfolgt im Behindertenfahrdienst, Hausnotruf oder aber im Bereich der mobilen sozialen Hilfsdienste.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.05.2002)