Der Anwalt des zu fünf Jahren Haft verurteilten Frank Reifschläger, Siegmund Benecken, zeigte sich zufrieden mit dem Strafmaß: Fünf Jahre seien zwar eine "relativ harte Strafe", betonte der Verteidiger.
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Seine Ehefrau leitet Anrufer zu Rechtsanwalt Siegmund Benecken weiter.
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Benecken zeigte sich nach dem Widerruf seines Mandanten betroffen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)