Beratungshilfe

  1. Diese bräuchten, so Herzog, eine "effiziente Beratungshilfe in rechtlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht". ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Mehr Geld könne es lediglich noch für die deutsche Beratungshilfe geben. ( Quelle: Welt 1998)
  3. KG, FamRZ 1988, 300; OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 384; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rdnr. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält den "Berechtigungsschein für Beratungshilfe", damit kann man sich gegen eine geringe Gebühr von 20 Mark von jedem Anwalt seiner Wahl beraten lassen, um die Streitigkeiten ohne Prozeß beizulegen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Umgekehrt steht die Prozeßkostenhilfe im Subsidiaritätsverhältnis zur Beratungshilfe, d. h. wenn der Partei mit der letzteren gedient ist, ist Prozeßkostenhilfe abzulehnen (74). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)