Beschlußgründen

  1. In welchem Abstammungsverhältnis die Parteien jenes Rechtsstreits standen, läßt sich den Beschlußgründen nicht entnehmen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Das vorgelegte Beweismaterial lasse den Schluß zu, daß "die gegen die Verbotsverfügungen erhobenen Anfechtungsklagen voraussichtlich keinen Erfolg versprechen", heißt es in den Beschlußgründen. ( Quelle: TAZ 1993)