Besitzurkunde

  1. Die Richter schließen sich ihrem Zeugnis an und stellen dem Blei und dem Weißfisch eine Besitzurkunde über den See aus. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  2. Es sei vielmehr in erster Linie eine Besitzurkunde. ( Quelle: Abendblatt vom 25.12.2003)