Besteuerungszeiträumen

  1. Allerdings bedarf es bei geständigen Angeklagten, die selbst ausreichend sachkundig sind, ausnahmsweise keiner nach Steuerarten und Besteuerungszeiträumen im einzelnen getrennten Berechnung der hinterzogenen Steuern. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)