Besucherkarte

  1. Zum Nachweis sollte beim Besuch des Zoologischen Gartens oder Tierparks die gelbe Besucherkarte mitgebracht werden, die das Sozialamt ausgestellt hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Wir müssen unsere Personalausweise vorzeigen und abgeben und erhalten dafür eine Besucherkarte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)