Bundesverfasssungsgericht

  1. Das so genannte Schächten oder Ausbluten ist erlaubt, wenn eine Religionsgemeinschaft diese Schlachtmethode vorschreibt und der Metzger die fachliche Qualifikation besitzt, wie das Bundesverfasssungsgericht entschied. ( Quelle: )
  2. Zumal es dann beim Zustand bliebe, dass das Bundesverfasssungsgericht in Bildungsfragen mehr Einfluss hätte als die Politik. ( Quelle: Tagesschau Online vom 17.12.2004)