Das so genannte Schächten oder Ausbluten ist erlaubt, wenn eine Religionsgemeinschaft diese Schlachtmethode vorschreibt und der Metzger die fachliche Qualifikation besitzt, wie das Bundesverfasssungsgericht entschied.
( Quelle: )
Zumal es dann beim Zustand bliebe, dass das Bundesverfasssungsgericht in Bildungsfragen mehr Einfluss hätte als die Politik.
( Quelle: Tagesschau Online vom 17.12.2004)