Datenabschöpfung

  1. Mit dem neuen Multimediagesetz wird ein neues Kapitel der Datenabschöpfung aufgeschlagen: Anbieter elektronischer Dienste werden in dem Gesetz verpflichtet, ihre Kundendaten an Polizei, Nachrichtendienste und Verwaltung weiterzugeben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)