Diebstahlsdelikten

  1. Er war als Jugendlicher bereits wegen zwei Diebstahlsdelikten und einer Körperverletzung aufgefallen. ( Quelle: ZDF Heute vom 14.04.2004)
  2. Er fiel in der Vergangenheit wiederholt wegen Diebstahlsdelikten auf. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.07.2004)