Dies geschah auch. In der Folgezeit wurde sodann die Bemessungsgrundlage regelmäßig entsprechend der Regelung des Beamtenbesoldungsrechts alle 2 Jahre um eine Dienstaltersstufe erhöht.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Einführung sogenannter Leistungsstufen statt der bisherigen Dienstaltersstufe trage der Beamtenbund mit.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Nach Worten Körtings dürften, um den Leistungsgedanken zu stärken, Beamte nicht mehr automatisch alle drei oder vier Jahre in eine höhere Dienstaltersstufe mit mehr Gehalt aufrücken.
( Quelle: Die Welt Online vom 09.06.2004)