Dienstethos

  1. Daß sich zwei Detektivinnen von der Sportfansolidarität mit dem Mordverdächtigen nicht einwickeln lassen, ist kein beruhigender Hinweis auf das Dienstethos der Polizei, eher auf ein schwieliges "Schuldig-bis-zum-Beweis-des-Gegenteils"-Denken. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)