Dienstleistungsschwerpunkts

  1. Im mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplan für die westliche Innenstadt heißt es denn auch in der Begründung, Ziel und Zweck sei die Schaffung eines Dienstleistungsschwerpunkts, der durch zeitgemäße Wohnungen ergänzt werden soll. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)