Drosselakten

  1. Der Kriminalbeamte Werner L. (49) schaute die Leiche genauestens an, fand aber 'keinerlei Verletzungen', auch keine Einblutungen in den Augenbindehäuten, wie sie nach Würge- oder Drosselakten auftreten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)