ERZIEHUNGSURLAUB

  1. ERZIEHUNGSURLAUB: Junge Eltern dürfen auch nach einem Wechsel des Arbeitgebers erneut Erziehungsurlaub nehmen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. ERZIEHUNGSURLAUB: Weniger als zwei Prozent der Väter in Deutschland sind bereit, Erziehungsurlaub zu nehmen, teilt die Bundesregierung mit. 1997 waren es 13 630 Männer, das entsprach 1,81 Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. ERZIEHUNGSURLAUB: Die fristlose Kündigung einer Bankkauffrau, die sich geweigert hatte, nach ihrem Erziehungsurlaub ihre alte Vollzeitbeschäftigung wieder aufzunehmen, ist rechtens. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)