Eignungsfeststellungsverfahren

  1. Schon vom Herbst 1997 an möchte die Universität mit eigenen "Eignungsfeststellungsverfahren", wie sie im Gesetz genannt werden, beginnen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Bereits ehe die Studenten sein Fach studieren, muss er die einen dem Eignungsfeststellungsverfahren, die anderen dem Hochschulauswahlverfahren unterziehen, also in den Ferien Tests vorlegen und auswerten - statt Bücher zu lesen oder gar zu schreiben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.08.2004)